Das Familienrecht deckt alle Rechtsbereiche ab, die die Familie und Verwandtschaft betreffen – so auch die Ehe, die Trennung und die Scheidung. Als Ihre Anwältin für Familienrecht begleite ich Sie bei allen Fragen und biete Ihnen insbesondere Unterstützung im Scheidungs- oder Trennungsfall.
Mein Leistungsspektrum als Anwältin für Familienrecht deckt alle rechtlichen Bereiche ab, welche die Familie und das Zusammenleben tangieren. Dazu gehören beispielsweise:
Ehescheidung
Scheidungsfolgevereinbarungen/Ehevertrag
Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung
Versorgungsausgleich
Kindesunterhalt
Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt während der Trennungszeit)
Nachehelicher Unterhalt (auch Abänderung bestehender Titel/Vergleiche)
Sorgerecht und Umgangsrecht
Unterhalt anlässlich der Geburt
Hausratsteilung
Zuweisung ehelicher Wohnung
Güterrechtliche Auseinandersetzung /Immobilieneigentum
Vaterschaftsanfechtung
Lebenspartnerschaft
Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Selbstverständlich ist die Liste nicht abschließend. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen zu Ihrem Rechtsfall im Familienrecht.